Rechtsanwälte und Notare am Standort Essen – Hauptstr. 31 in 45219 Essen-Kettwig

Barrierefreier Zugang über den Fahrstuhl auf der Hofseite des Kanzleigebäudes.

Unser Team an Rechtsanwälten

Mitarbeiter von Bögemann & Partner Gbr

Dipl.-Kfm. Ludger W. Bögemann


Kanzlei Essen


Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland und Notar a. D. mit Amtssitz in Essen


Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Interessenschwerpunkte:


  • Privates Baurecht
  • Recht der Ingenieure und Architekten
  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
  • Rechtsanwalt und Notar a. D. Ludger Bögemann ist der Seniorpartner unserer Sozietät und hat die Kanzlei nach dem plötzlichen Tod seines Vaters, der zunächst als Richter und danach als Anwalt tätig war, aufgebaut. Mehr ...

    Ludger W. Bögemann hat neben seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert. Er ist somit in besonderer Weise in der Lage, kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen mit juristischen Anforderungen zu verknüpfen. Außer den Interessenschwerpunkten Baurecht, Erbrecht und Immobilienrecht ist Ludger Bögemann „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“.


    Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V.


    Ludger W. Bögemann ist verheiratet und hat drei Kinder. Zwei von ihnen (seine Tochter Dr. Anne Kathrin Bögemann und sein Sohn Jan Bögemann) schlagen die juristische Laufbahn ein, eines geht den Weg in die Betriebswirtschaft.

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Michael Schwartz


Kanzlei Essen


Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland und Notar mit Amtssitz in Essen

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Interessenschwerpunkte:


  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Im Jahr 1986 wurde Michael Schwartz Sozius der Kanzlei Bögemann & Partner. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mehr ...

    Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im WEG-Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Verkehrsrecht in allen seinen Ausprägungen. Michael Schwartz ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).


    Als Notar gehört Schwartz der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. in Würzburg an. Michael Schwartz ist in der 7. aufeinanderfolgenden Generation als Jurist tätig, er ist verheiratet und hat vier Kinder.

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Dr. Anne Kathrin Bögemann


Kanzlei Essen


Rechtsanwältin Bundesrepublik Deutschland und Notarin mit Amtssitz in Essen


Fachanwältin für Familienrecht

 

Interessenschwerpunkte:


  • Familienrecht
  • Erbrecht 
  • Medizinrecht
  • Dr. Anne Kathrin Bögemann ist seit Oktober 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und bearbeitet in unserer Kanzlei in Essen schwerpunktmäßig Fälle im Familienrecht. Im Dezember 2016 wurde sie zur Notarin bestellt. Mehr ...

    Sie ist Juristin in der 3. Generation.

    Promoviert hat Anne Kathrin Bögemann zum Thema: „Die Entwicklung des Mehr- und Fremdbesitzverbotes im Deutschen Apothekenrecht und dessen Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht“. 2014 erschien von ihr im nwb-Verlag das Buch „Unternehmensschutz im Scheidungsfall“, das die Anwältin zusammen mit Dipl.-Kaufmann Thomas Schneider verfasst hat.

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Jan Bögemann


Kanzlei Essen


Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland

 

Interessenschwerpunkte:


  • Privates Baurecht
  • Öffentliches Recht
  • Immobilienkaufrecht
  • Mietrecht
  • Jan Bögemann berät Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurecht, Mietrecht, allgemeinen Zivilrecht und Verkehrsrecht. Mehr...

    Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung e.V. (DUJV).

    Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Jan Bögemann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.


    Seit Dezember 2018 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Jurist in 3. Generation.


    Führt der Mieter zum Mietende geschuldete Schönheitsreparaturen und Rückbauten trotz Fristsetzung nicht aus, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Den Schadensersatz kann der Vermieter anhand der erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten Kosten berechnen (sog. fiktive Schadensberechnung, z.B. auf Basis eines Kostenvoranschlages). 


    BGH, Urteil v. 19.4.2023, VIII ZR 280/21 


    Mitgeteilt von: RA Jan Bögemann c/o Rechtsanwälte und Notare Bögemann und Partner, Hauptstr. 31, 45219 Essen-Kettwig; Tel: 02054/95200, http://www.boegemann-partner.de 


    Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, kann ein Mieter grundsätzlich nur dann ausgetauscht werden, wenn am notwendigen Austauschvertrag sämtliche Vertragsparteien mitwirken. So: BGH, 27.04.2022 - Az: VIII ZR 304/22. Wohngemeinschaften ist deshalb die Aufnahme von konkreten Regelungen zum Ausscheiden eines Mieters und Eintritt einer anderen Person in den Mietvertrag zu empfehlen. 


    Mitgeteilt von: RA Jan Bögemann c/o Rechtsanwälte und Notare Bögemann und Partner, Hauptstr. 31, 45219 Essen-Kettwig; Tel: 02054/95200, http://www.boegemann-partner.de 


    Beschädigt der Mieter die Mietsache, steht dem Vermieter ein Anspruch auf fiktiven Schadensersatz auch dann zu, wenn das Grundstück/das Wohnungseigentum kurz nach Mietvertragsende verkauft wird. Der Anspruch ist nicht auf die Kompensation des Minderwertes beschränkt. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2022 


    - VIII ZR 364/20. 


    Mitgeteilt von: RA Jan Bögemann c/o Rechtsanwälte und Notare Bögemann und Partner, Hauptstr. 31, 45219 Essen-Kettwig; Tel: 02054/95200, http://www.boegemann-partner.de 


    „Nach der WEG-Reform 2020 war unklar, ob Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin die aus individuellem Bauträgervertrag eines Erwerbers resultierenden Mängelrechte durch einen Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Der BGH entschied nun, dass diese bisherige Praxis trotz der Gesetzesänderung zulässig ist. BGH, Urteil vom 11.11.2022, Az. V ZR 213/21.“ 


    Mitgeteilt von: RA Jan Bögemann c/o Rechtsanwälte und Notare Bögemann und Partner, Hauptstr. 31, 45219 Essen-Kettwig; Tel: 02054/95200, http://www.boegemann-partner.de 


    „Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, kann ein Mieter grundsätzlich nur dann ausgetauscht werden, wenn am notwendigen Austauschvertrag sämtliche Vertragsparteien mitwirken. So: BGH, 27.04.2022 - Az: VIII ZR 304/22. Wohngemeinschaften ist deshalb die Aufnahme von konkreten Regelungen zum Ausscheiden eines Mieters und Eintritt einer anderen Person in den Mietvertrag zu empfehlen.“ 


    Mitgeteilt von: RA Jan Bögemann c/o Rechtsanwälte und Notare Bögemann und Partner, Hauptstr. 31, 45219 Essen-Kettwig; Tel: 02054/95200, http://www.boegemann-partner.de 

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