Jan Bögemann berät Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen des privaten Baurechts und des privaten und gewerblichen Mietrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Verkehrsrecht.

 

Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung e. V.

 

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Jan Bögemann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit Dezember 2018 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Jurist in 3. Generation.

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Aktuelle Blogeinträge

  • Rückgriff auf Mietkaution bei Mietende – Mietrecht

    Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter auch wegen streitiger Forderungen auf die Mietkaution zurückgreifen. Des Weiteren kann eine Barkaution auch durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung, abgerechnet werden. Das BGH-Urteil vom 24.07.2019, AZ: VIII ZR 141/17, klärt offene Fragen zur Abrechnung der Mietkaution.

  • Schadensersatz bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen - Mietrecht

    Schadensersatz wegen einer Beschädigung der Mietsache kann der Vermieter fordern, ohne dass es dazu einer vorherigen Fristsetzung bedarf. Anders liegt der Fall, wenn der Mieter pflichtwidrig Schönheitsreparaturen unterlässt. Hier muss der Mieter zunächst unter Fristsetzung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen aufgefordert werden. (BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 – VIII ZR 157/17)

  • Schriftformklausel – Mietrecht, Arbeitsrecht

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.“

    Eine solche Klausel in Formularverträgen, ob im Mietrecht oder im Arbeitsrecht, schließt weder eine mündliche noch eine konkludente Änderung der Vertragsabreden aus. Die Klausel ist aufgrund des Vorrangs der Individualvereinbarungen wirkungslos. (BGH, Beschluss v. 25.01.2017 – Az.: XII ZR 69/16)

  • Schönheitsreparaturen: Fiktive Schadenersatzberechnung - Mietrecht

    Führt der Mieter zum Mietende geschuldete Schönheitsreparaturen und Rückbauten trotz Fristsetzung nicht aus, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Den Schadensersatz kann der Vermieter anhand der erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten Kosten berechnen (sog. fiktive Schadensberechnung, z.B. auf Basis eines Kostenvoranschlages).

    BGH, Urteil v. 19.4.2023, VIII ZR 280/21

  • Austausch des Mieters innerhalb Wohngemeinschaft - Mietrecht

    Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, kann ein Mieter grundsätzlich nur dann ausgetauscht werden, wenn am notwendigen Austauschvertrag sämtliche Vertragsparteien mitwirken. So: BGH, 27.04.2022 - Az: VIII ZR 304/22. Wohngemeinschaften ist deshalb die Aufnahme von konkreten Regelungen zum Ausscheiden eines Mieters und Eintritt einer anderen Person in den Mietvertrag zu empfehlen.

  • Schönheitsreparaturen: Fiktiver Schadenersatz auch bei Veräußerung der Immobilie - Mietrecht

    Beschädigt der Mieter die Mietsache, steht dem Vermieter ein Anspruch auf fiktiven Schadensersatz auch dann zu, wenn das Grundstück/das Wohnungseigentum kurz nach Mietvertragsende verkauft wird. Der Anspruch ist nicht auf die Kompensation des Minderwertes beschränkt. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2022

    - VIII ZR 364/20.

  • Gemeinschaft kann Mängelrechte eines Erwerbers an sich ziehen - Baurecht

    „Nach der WEG-Reform 2020 war unklar, ob Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin die aus individuellem Bauträgervertrag eines Erwerbers resultierenden Mängelrechte durch einen Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Der BGH entschied nun, dass diese bisherige Praxis trotz der Gesetzesänderung zulässig ist. BGH, Urteil vom 11.11.2022, Az. V ZR 213/21.“

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